Teilnahme- und Stornierungsbedingungen
Für die Teilnahme am Mittelfränkischen Hospiztag 2026 gelten die folgenden Teilnahme- und Stornierungsbedingungen.
Teilnahmegebühr und Leistungsumfang
Mit der Teilnahmegebühr sind die Kosten für die Seminarinhalte sowie für die Verpflegung (Getränke und Speisen) während der Veranstaltungszeiten für die angemeldete Person abgegolten. Eine Erstattung für nicht in Anspruch genommene Verpflegungsleistungen ist ausgeschlossen.
Die Rechnung wird unmittelbar nach der Anmeldung per E-Mail versandt. Anspruch auf Teilnahme hat nur, wer die Teilnahmegebühr fristgerecht entrichtet hat. Teilnahmeberechtigt ist ausschließlich die angemeldete Person.
Stornierung
Eine Stornierung ist jederzeit in Textform (z. B. per E-Mail) möglich, spätestens jedoch bis einschließlich 4. Oktober 2026.
Bei einer fristgerechten Stornierung wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro pro teilnehmender Person erstattet.
Erfolgt keine fristgerechte Stornierung oder erscheint die angemeldete Person nicht zur Veranstaltung, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen; bereits geleistete Teilnahmegebühren werden nicht erstattet.
Der angemeldeten Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Verhinderung kann jederzeit eine geeignete Ersatzperson benannt werden. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung und vom Grund der Verhinderung.
Widerrufsrecht
Bei dem Mittelfränkischen Hospiztag handelt es sich um eine Veranstaltung mit festem Termin. Ein Widerrufsrecht besteht daher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
Absage der Veranstaltung
Der Hospizverein Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen e. V. behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, insbesondere wenn die für die Durchführung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder andere Umstände eine Durchführung unzumutbar machen.
Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters sowie in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen.
Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die personenbezogenen Daten werden vom Hospizverein Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen e. V. ausschließlich für die Organisation, Durchführung, Abrechnung und Auswertung der Veranstaltung verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.